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2. Rechtlicher Hintergrund
In einigen technischen Bereichen schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Kontrolle vor. Denken Sie z.B. einmal an Ihr Auto, welches in regelmäßigen Abständen auf Verkehrstauglichkeit untersucht werden muß. Im Bereich der Gasinstallation schreibt der Gesetzgeber keine regelmäßige Überwachung vor. Jedoch wird der Betreiber einer Gasanlage über eine Bundesverordnung, der AVBGasV, für seine Gasanlage verantwortlich gemacht. Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages mit einem Gasversorgungsunternehmen (GVU) übernehmen Sie als Gaskunde die Verantwortung (auch auf Grundlage der AVBGasV) für Ihre Hausgasleitung ab dem Übergabepunkt Hauptabsperreinrichtung (HAE).
Auch nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Betreiber einer Gasleitung im Rahmen der Verkehrssiche- rungspflicht für diese verantwortlich gemacht werden. Vermietern obliegt darüber hinaus die Prüfungs- und Instandhaltungs- pflicht gegenüber ihren Mietern.
Seit April 2008 ist jede Gasinstallation verpflichtend, alle 12 Jahre wiederkehrend, auf Dichtheit zu überprüfen.
Dieser Forderung kommen Sie mit der Durchführung eines GAS-Check nach. Den Nachweis über die durchgeführte Überprüfung liefert Ihnen das GAS-Check Protokoll.
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